Allgemeine Handelsbedingungen inklusiv Gebühren-Ordnung

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung vom Zivilisten Robert von der Engelsbecke, Mann aus der leiblichen, väterlichen Blutlinie H E N S C H E L, als berechtigter Repräsentant und Ministrator gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen der Person mit Name ROBERT HENSCHEL© und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der Öffentlichkeit, Treuhänder. Diese Allgemeinen Handelsbedingungen mit ihrer Gebühren-Ordnung sind auf dem Stand
des zweiten Tages des zweiten Monats des Jahres zweitausendundzweiundzwanzig.

Alle vorherigen Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnungen verlieren mit Bekanntmachung dieser Ihre Gültigkeit. Summen der
Gebührenordnung in Dollar US aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung US-Dollar, Gold, Silber vom Tage des Standes dieser AHB.

1 Herausgeber

Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind vom lebenden, beseelten Mann aus Fleisch und Blut Robert von der Engelsbecke, (hier weiter Herausgeber genannt), lebender Mann aus der leiblichen, väterlichen Blutlinie Henschel, als alleinig rechtmäßiger Repräsentant und Begünstigter der Person ROBERT HENSCHEL, herausgegeben.
Das Definitionsrecht hat ausschließlich der Herausgeber.

2 Geltungsbereich

Territorial sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen weltweit gültig. Administrativ sind diese Allgemeinen Handelsbedingungen für alle lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut, Personen und sonstigen kommerziellen Einheiten gültig, welche mit dem Herausgeber in einer kommerziellen Beziehung stehen, eine solche beginnen, beenden, ablehnen oder negieren, daß eine solche bestanden hatte, sei es auch nur durch die Ablehnung eines Angebotes oder die Verweigerung der Annahme dieser Bedingungen (siehe Punkt Entehrungen in diesen Allgemeinen Handelsbedingungen). Diese Allgemeinen Handelsbedingungen sind für alle handelsrechtlichen und/oder kommerziellen Beziehungen mit dem Herausgeber gültig, unabhängig davon, ob jemand von diesen Allgemeinen Handelsbedingungen gewusst hat oder nicht.

3 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

Soweit nichts anderes zwischen dem Herausgeber und der/den anderen Parteien vereinbart ist, gilt als Gerichtsstand und Erfüllungsort die Schweiz, Gerichthof der lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut Balexert Tower 18 Avenue Louis-Casaï [CH-1209] GENEVA.. Es gilt das internationale Handelsrecht (Kommerzielles Recht) und die Bibel. Es gilt die Tatsache: Alles Recht ist Vertrag.

4 Fristen

Alle Fristen gegen den Herausgeber beginnen frühestens erst nach seiner tatsächlichen Anwesenheit am jeweiligen Zustellort (Immobilie) an ihn selbst (Mensch) zu laufen. Sowohl Krankentage als auch Urlaubstage gelten als ortsabwesend und sind als Zustellungstage oder Tage an dem Fristen laufen ausgeschlossen. Im Urlaubsfalle gelten An- und Abreisetage als ganze Urlaubstage. Zum Nachweis der Krankentage genügt eine Erklärung des Herausgebers. Fristen von hundertsiebenundsechzig Stunden oder weniger sind gegenüber dem Herausgeber in jedem Fall unwirksam.

5 Grundsätze

Für alle Verträge gelten die folgenden Grundsätze: Das Fundament des Gesetzes und Handels ist im Sprechen der Wahrheit, der ganzen Wahrheit, und nichts als der Wahrheit. Die Wahrheit als ein gültiger Ausdruck der Realität ist souverän im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung gilt als Wahrheit im Handel und Kommerz. Eine unwiderlegte und beeidete Erklärung steht als das Urteil im Handel und Kommerz. Alle lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut sollen ein garantiertes Rechtsmittel durch den festgeschriebenen Kurs des Gesetzes haben. Wenn ein Rechtsmittel nicht existiert, oder wenn das vorhandene Rechtsmittel unterwandert oder sinnentleert ist, dann muss man aus Notwendigkeit ein Rechtsmittel in seinem Sinne schaffen, welches mit der Glaubwürdigkeit der eigenen Erklärung unter Eid unterlegt ist. Ein Gesetz zu ignorieren könnte entschuldigt werden, aber es ist kein gültiger Grund für das Begehen eines Verbrechens, wenn das Gesetz für Jedermann leicht zugänglich ist, der eine angemessene Anstrengung unternimmt, sich über jene Gesetze zu informieren. Das ganze Corporate Government basiert auf kommerziellen und beeideten Erklärungen, kommerziellen Versicherungen, kommerziellen Pfandrechten und kommerzieller Notwendigkeit (engl.: commercial distress), folglich haben Regierungen keine delegierten Rechte, kommerzielle Prozesse aufzuheben. Die rechtmäßige politische Macht eines Firmenobjekts ist unbedingt von dessen Besitz einer kommerziellen Versicherung gegen öffentlichen Schaden abhängig, denn es gilt: Keine Versicherung – keine Verantwortung, welches gleichzusetzen ist mit der Ungültigkeit einer offiziellen Unterschrift, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen einer wirklichen politischen Macht des Firmenobjekts, was gleichzusetzen ist mit dem Fehlen von delegierten Rechten nach Statuten als Firmenstütze zu arbeiten. Die rechtliche Macht der Firma ist den kommerziellen Bürgen untergeordnet. Rechtsprechung ist kein geeigneter Ersatz für eine Versicherung (engl.: bond). Kommunale Firmen, die Städte, Landkreise, Bezirksregierungen, Staaten und nationalen Verwaltungen haben keine kommerzielle Realität ohne eine Versicherung ihrer selbst, ihrer Gesetze und der Effekte dieser Gesetze.

6 Freier Wille und freier Weg

Der freie Wille und der freie Weg des Herausgebers ist immer gewährleistet. Dies gilt im Besonderen auch für die Ein- und Ausreise aus/nach/in Deutschland und aus/nach/in die BRD. Das Brechen und Unterbrechen des freien Willens und/oder des freien Weges des Herausgebers, unabhängig von der jeweiligen Form der Unterbrechung (sei es z.B. durch Ankündigung von Zwang, Übeln oder gar Gefahr für den Körper oder das Leben, das Ausüben von Zugzwang auf den Herausgeber, Verwaltungsakte gegen den Willen des Herausgebers oder seiner Familie, etc.) gilt als schwere Entehrung und Entrechtung des lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut (des Herausgebers), sofern keine direkte, konkrete und unmittelbare Gefahr gegen andere lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut durch den Herausgeber zweifelsfrei, direkt und beweisbar ausgeübt wurde.

7 Unverletzlichkeit der Familie und der lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut

Die Familie des Herausgebers und die lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut der Familie des Herausgebers sind unverletzlich. Ihrem freien Willen ist immer zu gewähren, solange diese keinen konkreten, nachweislichen Schaden an anderen lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut verursachen. Kinder sind immer bei Ihren Eltern zu belassen. Kinder genießen bis zur Vollendung Ihres einundzwanzigsten Lebensjahres besonderen Schutz; hier im einzelnen Schutz vor Deliktfähigkeit, Schuldfähigkeit und Strafmündigkeit in der Öffentlichkeit.

8 Kaufleute

Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen sind die jeweiligen, einzeln handelnden lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut. Im Falle von Stellen in der Öffentlichkeit sind die Kaufleute im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen die Inhaber der Weisungsbefugnis, der Kommandogewalt bzw. in Situationen mit der Exekutive die jeweiligen Führer der Gruppe(n). Grundsätzlich ist der jeweilige Behördenleiter, Vorstand einer AG, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, etc. im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als die verantwortliche Kauffrau (analog der verantwortliche Kaufmann, die verantwortlichen Kaufleute) anzusehen; die jeweilige Stelle in der Öffentlichkeit und die sie leitenden Personen sind Gesamtschuldner. Selbständige Einheiten wie zum Beispiel selbständige Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Anwälte, etc. gelten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als eigenverantwortliche Kaufleute. Deren beauftragende Stelle gilt als zusätzlicher Kaufmann; in solch einem Falle werden die Punkte der Gebührenordnung pro Vorfall und pro Kaufmann valutiert. Richter und Staatsanwälte gelten neben Ihren Behördenleitern als eigenständiger Kaufmann im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen. Die Kaufleute treten im Sinne dieser Allgemeinen Handelsbedingungen als Gesamtschuldner auf.

9 Unterschrift und Identität

Die Identität der Verfasserin/ des Verfassers der jeweiligen Korrespondenz muss eindeutig aus dieser hervorgehen. Hierzu gehören die Nennung von Vornamen und Familiennamen als auch die vollständige, eigenhändige und leserliche Unterschrift der Verfasserin/ des Verfassers. Schreiben, welche den Herausgeber erreichen und keine oder nur unleserliche oder unvollständige Unterschrift(en) tragen, werden zum einen gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen akzeptiert und zwischen dem Herausgeber und der/den anderen Partei/en so angesehen, als ob diese direkt vom Kaufmann (hier auch Vorsteher einer Behörde, Leiter, Geschäftsführer, Geschäftsleiter, Verantwortlichen, Vorstand, etc.) selbst eigenhändig, leserlich und vollständig unterschrieben wurden. Dies gilt nicht für Schreiben, in welchen sich der richterliche Wille ausdrücken muss (wie zum Beispiel in Urteilen, Beschlüssen, Verfügungen, Haft- oder Räumungsbefehlen, etc.).

10 Auskunftspflicht, Amtspflicht

Die Auskunftspflicht / Amtspflicht beinhaltet auch die vollumfängliche, eindeutige und nachweisbare Benennung von Normen und sonstigen Vorschriften nach denen Stellen in der Öffentlichkeit vorgeben zu handeln. Verweigert die betreffende Stelle die Benennung dieser Normen und/ oder Vorschriften und den jeweiligen Nachweis über das ordnungsgemäße, grundgesetzgemäße (verfassungsgemäße) Zustandekommen der jeweiligen Norm / Vorschrift zum Zeitpunkt der Ankündigung und/oder Durchführung der jeweiligen Handlung gilt die Leistungspflicht gemäß der hier beinhalteten Gebührenordnung der Stelle in der Öffentlichkeit.

11 Handeln von Stellen in der Öffentlichkeit

Jeder Stelle in der Öffentlichkeit, welche für sich in Anspruch nimmt, sog. hoheitliche Akte vollziehen zu dürfen hat sich zweifelsfrei als solche zu legitimieren. daßelbe gilt für deren Bedienstete. Staatliche Ämter stellen Amtsausweise für Ihre Mitarbeiter (Amtspersonen) aus. Dienstausweise gelten als Beweis der Widerspiegelung von Privatinteressen und/ oder Interessen von kommerziellen Einheiten und/ oder verschuldeten Konstrukten und als Beweis des Fehlens staatlichen und souveränen Handelns. Auf Anfrage müssen Stellen in der Öffentlichkeit das Original und/ oder die notariell beglaubigte Kopie der staatlichen Rechtsvorschriften vorlegen, auf welche sich diese in Ihrer Korrespondenz und in Ihrem Handeln beziehen.

12 Kommunikation mit und Forderung von Stellen in der Öffentlichkeit

Die Kommunikation mit Stellen in der Öffentlichkeit geschieht vollständig nach dem Grundsatz: Engl.: Notice to agent is notice to principle, notice to principle is notice to agent. Der Herausgeber verweist bezüglich möglicher Forderungen von Stellen in der Öffentlichkeit auf seine Willenserklärungen. Sollten Stellen in der Öffentlichkeit den Versuch unternehmen gegen den freien Willen des Herausgebers oder ihn selbst zu verletzen, gilt dies als unwiderrufliche und absolute Zustimmung der Stelle, welche die Verletzung herbeigeführt hat oder dieses ankündigte,
in a.) ein sofortiges, kommerzielles Pfandrecht, b.) die Veröffentlichung der Notiz über dieses Pfandrecht und c.) die Liquidation des Pfandrechtes auf eine durch den Herausgeber frei bestimmbare Weise. Dies gilt auch für die lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut in voller, kommerzieller, unbegrenzter Haftung (und für die Personen gleichlautenden Namens), welche im Namen der Stelle in der Öffentlichkeit Vorgaben zu handeln.

13 Annahme von Angeboten

Der Herausgeber behält sich vor, Angebote anzunehmen. In einem solchen Fall sichert die andere Vertragspartei die Vertragsleistung auch nach einer konditionierten Akzeptanz des Herausgebers entsprechend, ordnungsgemäß und innerhalb der jeweiligen Frist unwiderruflich zu.

14 Vertragstreue

Es gilt der (lateinische) Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda; Verträge sind einzuhalten. Entsprechend ist die jeweilige Vertragsleistung zu erbringen. Im Falle der Akzeptanz durch den Herausgeber gilt jegliche Kontroverse als erledigt; hierdurch ist jegliche öffentliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen. Die Anwendung, Initiierung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung(en) gilt unter den Vertragsparteien als ausgeschlossen und untersagt. Hierunter fallen auch sog. Strafanzeigen gegen den Herausgeber und seine Beschäftigten auf Grund des Erstellens und Zustellens von Rechnungen, Mahnungen oder sonstigen kommerziellen Papieren im Rahmen eines Vertrages zwischen den Parteien.

15 Treuhand

Dem Herausgeber ist es erlaubt die Treuhand für die Person Robert Henschel© für einzelne Sach- und Themengebiete auf andere Personen und/oder lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut zu übertragen. Eine Ablehnung dieser Übertragung der Treuhand gilt als Bruch der Treuhand gemäß dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

16 Unwissenheit

Die mit dem Herausgeber in Beziehung stehenden Parteien verzichten unwiderruflich und absolut auf eine Berufung auf Unwissenheit – besonders im Bezug auf handelsrechtliche, seerechtliche, vertragsrechtliche oder admiralitätsrechtliche Formen und Konsequenzen.

17 Entehrungen

Als Entehrung gilt jegliches unehrenhafte Verhalten einer Partei. Im Besonderen gilt dies für: Bruch des Vertrages, aktiv oder passiv verweigerte Auskunft von Stellen in der Öffentlichkeit, aktives oder passives Verschweigen von Vertragsdetails oder Anhangsverträgen, Unfreiwillige Dienstbarkeit, Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze, Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze, rechtswidriges Zurückweisen von Wertpapieren des Herausgebers, Durchführung von hoheitlichen Akten ohne die zweifelsfreie Berechtigung durch den ursprünglichen Souverän (das jeweilige Volk) nachzuweisen, Anwendung oder Ankündigung unlauterer Mittel zur Abwendung seiner vertragsgemäßen Leistung, Bruch der Treuhand, Transfer der Treuhandschaft für die Person / den lebender, beseelter Mann aus Fleisch und Blut mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen, etc. Eine Entehrung gilt als unwiderrufliche und absolute Zustimmung des jeweiligen Angebots- bzw. Vertragspartners des Herausgebers zum zehnfachen Schadensersatz – mindestens jedoch zu einhundertfünfundzwanzigtausend US$ oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung US$/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AHB pro Einzelfall und Position.

18 Gebührenordnung

Es gilt die Gebühren-Ordnung des Herausgebers für die darin enthaltenen Entehrungen und Sachverhalte als verbindlich, explizit, unwiderruflich und absolut zwischen den Parteien als vereinbart, solange von dem Herausgeber im Einzelfall nichts anderes festgesetzt wurde. Die Festsetzung ist bereits jetzt durch die Angebots- und/ oder Vertragspartner für diesen Fall anerkannt. Für die Prinzipale (Kaufleute) ist die Berechnung im Punkt „Kaufleute“ geregelt. Für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen fallen die Beträge pro Person, Mensch und Vorfall an. Im Falle der Beauftragung eines Kaufmannes durch einen anderen, erhalten beide Kaufleute und Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die jeweiligen Positionen der Gebührenordnung berechnet. Die berechneten Leistungen sind sofort fällig und an den Herausgeber in US$ oder sonstiger, frei konvertierbarer und allgemein akzeptierter Währung der Vereinigten Staaten von Amerika zu leisten.

19 Leistungspflicht

Die Vertragspartei gibt ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht in US$ oder vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung US$/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AHB an den Herausgeber gemäß der hier integrierten Gebührenordnung im Falle eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Handelsbedingungen. Konvertierungskosten sowie sonstige Kosten der Leistung des Vertragspflicht, trägt die leistende Vertragspartei.

20 Verzug

Der Verzug für, von dem Herausgeber berechnete Positionen dieser Allgemeinen Handelsbedingungen, tritt automatisch einen Tag nach Fälligkeit der Rechnung ein, so lange wie von dem Herausgeber im Einzelfall nichts Abweichendes festgelegt wurde.

21 Untersagungen

Es gilt zwischen den Parteien als untersagt, Korrespondenz und sonstige Vertragsbestandteile, welche in einer Weise als privat und vertraulich und/oder nicht für das öffentliche Protokoll gekennzeichnet wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Eine Verletzung dieser Untersagung ist eine unheilbare Entehrung. Die Klage in der Öffentlichkeit für einen privaten Anspruch, eine private Forderung ist zwischen den Parteien gestattet.

22 Bevollmächtigungen

Der Herausgeber beauftragt fallweise auch Dritte freie Mitarbeiter, freie Rechtsvertreter, Beistände, Rechtsbeistande, Anwälte oder Beauftragte. Die Beauftragung bzw. Bevollmächtigung ist nachzuweisen. Eine Abweisung oder Zurückweisung der Vertreterschaft des Herausgebers gilt zwischen den Vertragsparteien als Entehrung und begründet die unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Leistungspflicht der anderen Vertragspartei. Analog gilt dies für den Fall der Abweisung / Zurückweisung von Bevollmächtigten und/oder Beauftragten des Herausgebers.

23 Diskriminierung, Rassismus und politische Verfolgung

Jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus gegen den Herausgeber oder die politischer Verfolgung des Herausgebers durch die andere Vertragspartei wird durch die Parteien absolut und unwiderruflich ausgeschlossen. Ein Verstoß hiergegen stellt eine unheilbare Entehrung dar. Die Zurechnung und/oder gar Ausgrenzung des Herausgebers zu sog. politischen Gruppen oder Bewegungen, ohne zweifelsfreie und nachvollziehbare Beweise zu präsentieren gilt als Diskriminierung und/oder politische Verfolgung innerhalb dieser Allgemeinen Handelsbedingungen.

24 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AHB unwirksam bzw. ungültig sein oder werden, tritt an deren Stelle eine rechtlich wirksame Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Die übrigen Vertragsinhalte bleiben hiervon unberührt.

 

 

Gebühren-Ordnung vom zweiten Tag des zweiten Monats des Jahres zweitausendundzweiundzwanzig

 

 

 

 

 Wir :Robert: von der Engelsbecke,
Autonom - Völkerrechtler - Zivilist - Gläubiger

registriert der Welt zu wissen
lebender und beseelter Mann aus Fleisch und Blut, aus der leiblichen, väterlichen Blutlinie H E N S C H E L,
Entrinitäts Nr.: rV - 907541 bei der Schutzmacht IOV - Zivilschutz - völkerrechtlicher Vertrag, Genfer Abkommen IV Zivilschutz,
Gerichtstand Art. 1, 12, 149 Genfer Abkommen IV  SR 0.518.51

c/o zu Essen auf dem Lande Nordrhein Westfalen in Deutschland

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